„Während des Arbeitseinsatzes herrscht Start- und Landeverbot am Startplatz West bis spätestens um 12 Uhr. Über eine zeitlich begrenzte Starterlaubnis für Streckenflüge entscheiden die anwesenden Vorstandsmitglieder zusammen mit der Luftaufsicht. Toplanden ist ausnahmslos nicht erlaubt. Wir bitten alle Piloten für diese Einschränkung um Verständnis, sie dient auch eurer Sicherheit!“
Viele Grüße
Ralph