Corona-Vorordnung

Liebe Gleitschirmpiloten,

von den jüngsten Veränderungen der Corona-Lage bleiben auch wir leider nicht verschont. Nach der geltenden Corona-Vorordnung der Landes gelten bei der Nutzung von Sportanlagen im Freien die 2G-Regeln. Das heißt, die Nutzung unserer Fluggelände ist nur für Geimpfte und Genesene erlaubt. Eine Registrierung oder Voranmeldung ist weiter nicht erforderlich, da es sich bei unseren Start- und Landeplätzen um frei zugängliche Sportanlagen handelt. Ihr seid also selbst für die Einhaltung der Regeln zuständig. Wir als Geländehalter und die Stadt Oppenau behalten sich Stichprobenkontrollen vor.

Der Link für die Regelungen auf einen Blick:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Wir wünschen euch schöne und entspannte Flüge und sichere Landungen.

Euer Gesamtvorstand